Vor knapp zwei Jahren stürmten Aktivisten das Asylsymposium in Bern und deponierten Mist in einem Vortragsraum der Universität Bern. Sie protestierten damit gegen die Asylpolitik des Bundes.
Die Polizei führte drei Aktivistinnen und einen Aktivisten auf den Posten, entnahm ihnen DNA-Proben von der Wangenschleimhaut und erstellte DNA-Profile. Die Staatsanwaltschaft ordnete dazu telefonisch an, dass die Personen erkennungsdienstlich erfasst werden, dass also Fotos und Fingerabdrücke gemacht und die Personalien aufgenommen werden.
Eine Aktivistin wehrte sich gegen dieses Vorgehen und zog ihre Beschwerde bis vor Bundesgericht. Und dieses gibt ihr nun recht. Die DNA-Proben und die erkennungsdienstlichen Erfassungen seien widerrechtlich gewesen. Ausserdem dürfe die Kantonspolizei nicht einfach in Eigenregie DNA-Profile erstellen. Das Bundesgericht hiess darum die Beschwerde der Aktivistin gut.
Die Richter in Lausanne weisen aber noch auf einen weiter Punkt hin: Es sei nicht richtig, dass die Kantonspolizei bei DNA-Proben von sich aus und automatisch ein DNA-Profil erstellen könne. Diese Praxis verstosse gegen Bundesrecht. Jeder Einzelfall sei zu prüfen.
Staatsanwaltschaft: «Wir werden jeden Fall einzeln prüfen»
Das ist brisant für die bernische Staatsanwaltschaft. Sie hat in einer internen Weisung die Praxis abgesegnet und muss nun zusammen mit der Polizei über die Bücher. «Wir werden künftig jeden Fall einzeln prüfen», sagt der Informationsbeauftragte Staatsanwalt Christoph Scheurer. Die Polizei müsse also jeden Fall einzeln von der Staatsanwaltschaft absegnen lassen.
Das bringe für Tatverdächtige die Gewissheit, dass ihr Fall von der Staatsanwaltschaft gut geprüft worden sei, sagt Scheurer weiter. Er geht aber nicht davon aus, dass sich an der Praxis viel ändern werde. Schon bisher habe sich die Polizei genau überlegt, von wem sie ein DNA-Profil anlege.
Die Vereinigung der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb) begrüsst das Bundesgerichtsurteil. «Das Urteil ist extrem wichtig für uns», sagt die Geschäftsleiterin Lena Reusser. Die Vereinigung djb setzt sich für eine bessere Beachtung der Grundrechte und der rechtsstaatlichen Prinzipien ein und hat die DNA-Praxis der Kantonspolizei immer wieder kritisiert. Mit dem Bundesgerichtsurteil könnten nun die DNA-Profile nur noch bei gewichtigem Tatverdacht entnommen werden, sagt Reusser. «Damit betont das Bundesgericht die Verhältnismässigkeit.» Wichtig sei auch der Einbezug der Staatsanwaltschaft bei jedem einzelnen Fall. «Der Rechtsschutz wird verbessert, weil es eine doppelte Kontrolle gibt.»
Die Vereinigung djb erwartet aber noch mehr vom Bundesgerichtsurteil. «Wir hoffen, dass künftig erkennungsdienstliche Massnahmen und DNA-Proben nicht mehr so rasch angeordnet werden wie bisher», sagt Geschäftsleiterin Reusser. Es bestehe nämlich die Gefahr, dass diese Instrumente zur Datenspeicherung auf Vorrat verkämen.