Das Bundesgericht hat im März 2016 in Zusammenhang mit Electronic Monitoring geurteilt, dass die Solothurner Justizvollzugsverordnung Bundesrecht verletze. Der Kanton ermögliche in zu vielen Fällen, dass verurteilte Täter ihre Strafe mit einer Fussfessel absitzen können. Dies hat Folgen - auch für den Kanton Bern. Im vergangenen Jahr wurden im Kanton Bern rund 10'100 Vollzugstage mit Electronic Monitoring verbüsst. Dies entspricht rund 28 Fussfesseln, die rund um die Uhr in Betrieb sind.
Auf dem kantonalen Amt für Freiheitsentzug und Betreuung geht man nun davon aus, dass Vollzugstage um die Hälfte zurückgehen werden. Entsprechend wären rein rechnerisch 14 neue Plätze in den Regionalgefängnissen nötig. Wie es jedoch beim Amt für Freiheitsentzug und Betreuung weiter heisst, beträgt zurzeit die durchschnittliche Auslastung in den Regionalgefängnissen 85 Prozent. Es hat also noch genügend freie Plätze, um die Verurteilten aufzunehmen, die ihre Strafe neu nicht mehr mit elektronischen Fussfesseln verbüssen können.
Wer zurzeit eine Fussfessel trägt, muss keine Änderung befürchten. Gesuche für Electronic Monitoring von Verurteilten mit hohem Strafmass werden vom Kanton Bern jedoch neu zurückgewiesen.
Fussfessel ermöglicht, weiterhin im Leben zu stehen
Elektronische Fussfesseln kommen zum Zug, wenn ein Verurteilter einen Teil seiner unbedingten Strafe statt im Gefängnis, in seinem gewohnten Umfeld verbüsst. So wird der Betroffene nicht aus dem Berufsleben gerissen und läuft nicht Gefahr, in die Sozialhilfe abzurutschen. Der Einsatz von elektronischen Fussfesseln muss vom Kanton bewilligt werden und unterliegt strengen Bedingungen.