Der Bundesrat teilte mit, der bernische Richtplan entspreche den Anforderungen des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Verdichtet bauen und damit die Schonung von Land hatte das Schweizer Stimmvolk 2013 beschlossen.
Der Bund gab den Kantonen darauf fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne anzupassen. Bis zur Genehmigung muss jede neue Einzonung mit einer Auszonung an einem anderen Ort kompensiert werden.
Das blockierte auch im Kanton Bern zahlreiche Projekte wie zum Beispiel die Überbauung des Viererfelds in der Stadt Bern, die Autobahn-Zufahrten Oberaargau oder Emmental, dazu zahlreiche Ortsplanungen. Deshalb hatte die Berner Regierung ungeduldig auf den Bundesratsentscheid gewartet.
Zudem ist mit der Zustimmung der Landesregierung ein langer Machtkampf mit dem Bundesamt für Raumentwicklung abgeschlossen. Das Bundesamt bestritt die Wachstumsprognosen des Kantons und wollte ihm weniger Spielraum für künftige Einzonungen von Bauland zugestehen. «Wir sind froh, dass wir nun vorwärtsmachen können. Aber es wird nicht einfacher, im Gegenteil», sagt Regierungsrat Christoph Neuhaus.
Trotz Stau keine Flut von neuen Einzonungen
Der Kanton Bern strebt Wachstum vor allem in den urbanen Gebieten an, wie aus dem Richtplan hervorgeht. Gewisse Entwicklungsmöglichkeiten werden aber auch den Gemeinden im Hügel- und Berggebiet zugestanden. Schliesslich lege der Richtplan fest, dass die Gemeinden vor allem gegen innen wachsen sollen und sie nur in Ausnahmefällen neues Bauland einzonen dürfen. Die Regierung rechnet wegen der strengen Auslegung deshalb nicht mit einer Flut von Einzonungsgesuchen.