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Bern Freiburg Wallis Bundesrat will Schutz des Wolfes lockern

Heute darf ein Wolf nur mit einer Ausnahmebewilligung geschossen werden. Wegen der Rudelbildung könnte sich das allerdings ändern.

Der Bundesrat hat eine Motion des Bündner CVP-Ständerats Stefan Engler angenommen. Gemäss seinem Vorschlag könnte für ein bestimmtes Gebiet künftig eine maximal tolerierbare Anzahl von Wölfen festgelegt werden.

Eine Reaktion auf die Bildung von Wolfsrudeln

Der Wolf gehört zu den geschützten Arten. Heute darf er mit einer Ausnahmebewilligung abgeschossen werden, wenn er grosse Schäden bei Nutztierbeständen oder beim Wild anrichtet. Der Bündner CVP-Ständerat Stefan Engler hält dieses Konzept, das vor allem die Verhütung von Schäden durch einzelne Tiere zum Ziel hat, für überholt.

Heute etablierten sich in den Alpen und Voralpen Wolfsrudel, schreibt Engler in der Begründung einer Motion. Er verlangt daher neue Konzepte, welche die Auswirkungen auf Nutz- und Wildtiere begrenzen. Wo in einer Region Wolfsrudel umherstreifen und trotz Herdenschutz Schäden anrichten, die öffentliche Sicherheit oder die touristische Nutzung gefährden, müssten künftig Wolfsabschüsse möglich sein.

Umwelt- und Naturschutzverbände äussern sich noch zurückhaltend. Sie halten aber fest, sie seien mit einer weitergehenden Regulierung nur einverstanden, wenn der Bestand des Wolfes nicht gefährdet sei. «Davon sind wir allerdings noch weit entfernt», hält WWF-Sprecher Stefan Inderbitzin fest.

Noch viele Fragen offen

Zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Wolfsmanagements äussert sich der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Motionsantwort nicht. Er erklärte sich aber bereit, Englers Vorstoss entgegenzunehmen. Eine Anpassung des Jagdgesetzes hält er auch für vereinbar mit der Berner Konvention über den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Nach Jagdgesetz sind Abschüsse zur

Bestandesregulation bereits heute möglich. Das Parlament hat die Motion noch nicht behandelt.

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