Mehr zum Callgirl-Mord
Das Berner Obergericht befasste sich seit Dienstag mit dem grausamen Tötungsdelikt, bei dem 2012 in Langenthal ein Callgirl umgebracht wurde. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte den Täter zu einer 18-jährigen Freiheitsstrafe und anschliessender Verwahrung.
Grosse Unterschiede
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von mindestens 20 Jahren und eine Verwahrung des Täters gefordert. Die Verteidigung forderte eine deutliche mildere Freiheitsstrafe von 12 Jahren und keine Verwahrung.
Das Verbrechen hatte im März 2012 Langenthal erschüttert. Junioren eines Sportvereins entdeckten damals im Lichtschacht einer Turnhalle eine grässlich zugerichtete Leiche.
Wenig später wurde der Täter gefasst, ein Einheimischer. Dieser hatte am Abend zuvor über einen Escortservice eine Frau nach Langenthal bestellt. Der Freier lotste die 43-jährige gebürtige Österreicherin zum Parkplatz der örtlichen Sportanlage, wo er sie würgte, schlug und missbrauchte.
Dann stopfte er dem Opfer Gegenstände in Körperöffnungen, behändigte das Geld der Frau und liess den leblosen Körper im Lichtschacht zurück. Mit dem Auto der Frau kurvte er anschliessend durch die Nacht, um sich Kokain zu beschaffen.
Das erstinstanzliche Gericht in Burgdorf verurteilte den 28-jährigen Mann im Dezember 2014 wegen Mordes zu einer 18-jährigen Freiheitsstrafe und anschliessender Verwahrung. Der Gerichtspräsident liess keinen Zweifel aufkommen: «Wir sind der Meinung, dass man Sie verwahren muss», sagte er damals.