Sie haben Multiple Sklerose oder Krebs und beziehen bei Apotheker Manfred Fankhauser ihr Cannabis. Die olivgrüne Tinktur, die aus der weiblichen Hanfblüte gemacht wird, löst ihre Muskelkrämpfe, lindert die Schmerzen. Sie nehmen dafür einen aufwändigen bürokratischen Weg auf sich. Denn: Cannabis ist eine verbotene Substanz. Als Heilmittel kann es nur mit einer Spezialbewilligung des Bundesamtes für Gesundheit abgegeben werden und nur, wenn alles andere nichts hilft.
Der Apotheker aus Langnau im Emmental ist der erste und bis vor kurzem einzige in der Schweiz, der Cannabis zu therapeutischen Zwecken abgeben konnte. Auch er braucht eine Ausnahme-Bewilligung. Das gleiche gilt für Anbau und Herstellung. Manfred Fankhauser findet: «Für schwerkranke Patienten sollte Cannabis leichter zugänglich sein.» Und er stellt klar, mit Kiffen habe Cannabis rein gar nichts zu tun. «Das berauschende THC in der Tinktur ist viel schwächer dosiert als beim Kiffen.»
Franz Eggenschwiler nimmt seit knapp einem Jahr von der Cannabis-Tinktur. Er leidet am Restlesslegs-Syndrom. Alles mögliche habe er schon ausprobiert: Medikamente, Psychotherapie, autogenes Training. Dank der 12 Cannabis-Tropfen jeden Abend könne er nun wieder gut schlafen.
«Ritterschlag»
Geht es nach dem Willen von Patientenschützerin und Nationalrätin Margrit Kessler, soll Cannabis zu therapeutischen Zwecken bald leichter erhältlich sein. Der Bundesrat ist offen für diese Idee und will die Wirksamkeit untersuchen lassen. Der Langnauer Apotheker Manfred Fankhauser würde es begrüssen, wenn Cannabis wieder auf die Arzneimittelliste käme. So wäre es als Heilmittel wieder etabliert. «Das wäre wie ein Ritterschlag.»
(Rendez-vous, 12:30 Uhr)