Die Walliser Regierung hatte infolge der Demission von Cleusix eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, die allfälligen Vorwürfe, die im Zusammenhang mit dem Verhalten von Cleusix formuliert werden könnten, und eventuelle Unstimmigkeiten innerhalb der Dienststelle für das Unterrichtswesen zu identifizieren. Der Staatsrat erwartete von der Arbeitsgruppe zudem Vorschläge über allenfalls zu treffende Massnahmen.
Die Arbeitsgruppe stellte innerhalb der Dienststelle Unstimmigkeiten fest, die direkt im Zusammenhang mit dem Verhalten von Jean-Marie Cleusix stehen. Der Transfer von Cleusix von seinem Posten als Dienstchef zu einer untergeordneten Funktion als Mittelschullehrer wird als eine angemessene Sanktion bezeichnet.
Tiefere Lohnklasse
Auch der Regierungsrat schätzt die Versetzung «als eine ausreichende Strafe» ein. Die Stelle als Mittelschullehrer sei eine untergeordnete Funktion mit tieferer Lohnklasse, in der er keine Führungsfunktion mehr habe und die er bereits während 27 Jahren ausübte.
Im Falle von erneuten Verhaltensproblemen in seiner neuen Funktion werde Cleusix «fristlos entlassen», hält der Regierungsrat fest.
Cleusix war in den vergangenen Jahren auch in eine Steueraffäre verwickelt gewesen. Der Streit um seine unbezahlten Steuern weitete sich im Kanton Wallis zur Staatsaffäre aus. Im vergangenen Herbst erstattete Cleusix freiwillig 62'621 Franken an den Staat zurück. 2015 hatte ihm der Regierungsrat bereits eine schriftliche Rüge wegen Verletzung der Loyalitäts- und Treuepflicht erteilt.