Die Steuer soll nur Zweitwohnungsbesitzer betreffen, deren Wohnungen weniger als 75 Tage im Jahr belegt sind. Das Berechnungsmodell wolle Besitzer nicht unbedingt dazu zwingen, ihre Wohnungen mehr zu vermieten, heisst es in einer Mitteilung. Vielmehr sollen Zweitwohnungsbesitzer dazu angeregt werden, öfters nach Crans-Montana zu kommen.
Einwohner der sechs Gemeinden, die zusätzlich eine Ferienwohnung besitzen, wären von der Steuer befreit, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Einwohner und Zweitwohnungsbesitzer sollen nun am Verfahren beteiligt werden.
Das letzte Wort sollen die Grundversammlungen in den Gemeinden am 16. Juni haben. Im Fall einer Annahme der Abstimmung muss das Reglement noch von der Walliser Kantonsregierung für rechtskräftig erklärt werden. Die Steuer könnte frühestens 2016 erhoben werden.