Seit Ende Oktober ist das alte Schulhaus von Schafhausen ein Asylzentrum. Viele Bewohner der Gemeinde sind unzufrieden und machten ihrem Ärger Luft – auch mit einer Beschwerde. In ihren Augen ist die Asylunterkunft nicht zonenkonform. Sie legten deshalb Beschwerde ein gegen das Zentrum und verlangten, den Vertrag zwischen der Gemeinde Hasle bei Burgdorf und dem Kanton Bern aufzuheben. Die Gemeinde vermietet das alte Schulhaus dem Kanton, damit es als Unterkunft genutzt werden kann.
Regierungsstatthalter nicht verantwortlich
Die Vorgeschichte
Der Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Emmental tritt nun nicht auf die Beschwerde ein, wie er schreibt. Der Beschwerde mangle es an der «formellen Voraussetzung». Über solche Verträge könne er nicht urteilen, es handle sich nur im weitesten Sinne um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit. Gemäss der Mitteilung des Regierungsstatthalters ist es eine zivilrechtliche Sache. Für eine allfällige Klage sei ein Zivilgericht zuständig.