Die Gerichtspräsidentin kaum zum Schluss, dass eine Amtsgeheimnisverletzung vorsätzlich begangen werden müsse. Fahrlässigkeit sei in diesem Fall nicht strafbar. Sie glaubte den beiden Angeschuldigten, also Beat Feurer und seinem früheren Direktionssekretär, dass sie nicht wissentlich und willentlich gegen das Amtsgeheimnis verstossen hätten. Somit sei der subjektive Tatbestand nicht erfüllt.
Weiter sei die Wahrung berchtigter Interessen zu berücksichtigen. So sei zum Beispiel dem früheren Direktionssekretär trotz massiver Anschuldigungen das rechtliche Gehör verweigert worden. Und die Stellungnahme von Beat Feurer habe unter grossem Zeitdruck formuliert werden müssen.
Noch vor dem Gemeinderat in den Medien
Die Affäre rund um die Bieler Sozialdirektion und deren Leiter Beat Feurer erschütterte im Herbst 2014 die Bieler Stadtpolitik. Der Gemeinderat hatte seinerzeit eine Administrativuntersuchung in Auftrag gegeben, weil es offenbar in der Bieler Sozialdirektion Missstände gegeben hatte. Noch bevor der Gemeinderat den Bericht verabschiedete, gelangten Informationen daraus an die Öffentlichkeit.
Bald wurde klar, dass der Sozialdirektor selbst damit zu tun hatte – er hatte seinem Direktionssekretär den Auftrag erteilt, den Bericht an einen politischen Berater von Beat Feurer weitergereicht.
Der Bieler SVP-Gemeinderat Beat Feurer ist am Donnerstag nun vom Gericht vom Vorwurf der Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen worden. Auch Feurers ehemaliger Direktionssekretär wurde freigesprochen. Ihm war Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen worden.