Die Gemeinde Zermatt hatte beantragt, das Klein Matterhorn in die Skisportzone einzuzonen. Diverse Natur- und Heimatschutzorganisationen hatten gegen dieses Vorhaben Beschwerde erhoben. Sie befürchteten eine schleichende Überbauung des Gipfels. Die Zermatter Bergbahnen hatten geplant, auf dem Gipfel ein neues Gebäude zu bauen. So wäre der Berg zum Viertausender geworden.
Die Walliser Regierung hat nun beschlossen, dass eine Einzonung in die Ski- und Tourismuszone nur unterhalb von 3840 Metern über Meer gestattet wird. Eine Einzonung bis zum Gipfel (3883 Meter über Meer) hat die Regierung abgelehnt, wie sie mitteilt. Aufgrund der steilen Topografie könnten Skipisten im Gipfelbereich nur mit massiven Kunstbauten errichtet werden.
Die bereits bestehenden Anlagen wie der Skilift, die Bergstation der Luftseilbahn, das Restaurant und die Unterkunft sowie die Aussichtsplattform können erhalten bleiben, sofern sie unterhalb von 3840 Meter über Meer liegen. Ausgebaut oder vergrössert werden dürfen sie hingegen nur mit einer Ausnahmebewilligung.