Das alte Vormundschaftsrecht war über 100 Jahre alt. Nun gilt ab 2013 schweizweit ein neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Der Kanton Bern hat sich mit 12 kantonalen Fachbehörden danach gerichtet. Sie lösen die bisherigen Vormundschaftsbehörden auf Gemeindeebene ab.
Nach intensiven Aufbauarbeiten sei die neue Organisation einsatzbereit, sagt Regierungsrat Christoph Neuhaus.
Blick in die Glaskugel
Die Kosten der neuen Fachbehörde muss der Kanton tragen. Wie hoch sie sein werden, ist noch unklar. Im Budget 2013 sind 165,7 Millionen Franken bereitgestellt. Christoph Neuhaus sagt dazu: «Ich hoffe, dass dieser Betrag reicht. Eine Garantie dafür haben wir nicht.»
«Milizbehörden arbeiten günstiger, als Fachgremien», sagt Andrea Weik, Leiterin des kantonalen Jugendamts, «deshalb gehe ich davon aus, dass das neue System teurer wird, als das alte.» Weil viele Gemeinden die Kosten für die Vormundschaft nicht separat auswiesen, fehlen für verlässliche Prognosen die Grundlagen. Die 166 Millionen Franken im Budget 2013 bezeichnet der Kanton Bern deshalb auch als Grobschätzung.
Die Kosten bereiten schon lange Sorgen
Die Kostenfrage war in den letzten beiden Jahren umstritten. Der Berner Regierungsrat schlug einen Zickzackkurs ein. Erst hatte die Regierung beschlossen, das Vormundschaftswesen zu kantonalisieren. Später, als sich der Systemwechsel von den Gemeinden zum Kanton konkretisierte, buchstabierte der Regierungsrat wieder zurück. Im Hinblick auf die Kosten favorisierte er plötzlich wieder ein kommunales Modell. Das Kantonsparlament entschied im Februar 2012 auf Druck der Gemeinden jedoch, dass der Kanton das Vormundschaftswesen selbst finanzieren muss.
Im Kanton Bern werden gemäss den jüngsten bekannten Zahlen mehr als 10'000 Erwachsene bevormundet. Dazu kommen gut 4000 Kinder. Schweizweit geht man von rund 75'000 Bevormundeten aus.