Im Rahmen der Spardebatte hatte das Berner Kantonsparlament im November 2013 entschieden, dass der Kanton bei der «pfarramtlichen Versorgung» im Jahr 2014 zwei Millionen Franken einsparen soll. Zudem sei in den folgenden drei Jahren je eine weitere Million einzusparen.
Doch nun sagt die Regierung, der Stellenabbau könne nicht schon im laufenden Jahr beginnen, weil die nötige Ausführungsverordnung erst im Frühjahr 2015 in Kraft treten könne.
Ein Rechtsgutachten habe zudem aufgezeigt, dass Kirchgemeinden, die vor dem Jahr 2014 fusioniert haben, bis Ende 2018 Rechte auf jene Pfarrstellen besässen, die sie vor dem Zusammenschluss innehatten. Diese Stellen liessen sich erst auf den 1. Januar 2019 abbauen, schreibt die Berner Regierung.
Der Regierungsrat schlägt vor, den Stellenabbau in den Jahren 2016 bis 2019 umzusetzen. Das Kantonsparlament wird den Vorschlag in der Septembersession beraten.