Im Kanton Wallis wird der Besuch des Kindergartens obligatorisch. Die Kinder werden damit künftig mit 4 statt wie bisher mit 6 Jahren eingeschult. Weiter soll der Kanton für den ganzen pädagogischen Teil der Schule zuständig werden. Die Gemeinden sollen das Umfeld der Schule betreuen und dafür Schuldirektionen schaffen, welche für die Gemeinden auch obligatorisch werden sollen.
Die Parlamentarier hatten für diese erste Lesung über 100 Abänderungsanträge eingereicht. Sie betrafen die Betreuung der Kinder, den Einfluss der Eltern, die Verantwortung der Lehrer und auch die Aufgaben der Gemeinden. Fast keiner dieser Anträge wurde ins Gesetz aufgenommen, viele aber als Ideen an die Kommission für die zweite Lesung überwiesen.