Das Berner Kantonsparlament hat sich für einen entsprechenden Passus im revidierten Baugesetz ausgesprochen.
Argumente der Minderheit
Eine Minderheit von bürgerlichen Grossräten wehrte sich gegen das Gleichbehandlungsgebot. Dieses mache angesichts des herrschenden Deponienotstands wenig Sinn. Überdies handle es sich um eine unnötige Marktregulierung.
Argumente der Mehrheit
Die Ratsmehrheit hielt entgegen, die Branche stehe bekanntlich im Verdacht von Preis- und Mengenabsprachen. Gerade deshalb mache es Sinn, allen Kunden im Gesetz gleich lange Spiesse zuzusichern.
Regierungsrat Christoph Neuhaus erinnerte daran, dass im Kanton Bern wegen des Mangels an Abbaustellen ein regelrechter «Deponietourismus» herrsche. Unmengen von Aushubmaterial würden heute kreuz und quer durch den Kanton gekarrt.
Die Folgen
Die Betreiber von Materialabbaustellen sind nun verpflichtet, Abgeber von Auffüllmaterial aus der Region gleich zu behandeln, «soweit dazu Kapazitäten verfügbar sind».
Dies war nur ein Thema in der zweitägigen Debatte zur Revision des Baugesetzes.