Im Tauziehen um eine Aushubdeponie in Thierachern ist ein Entscheid gefallen. Der Kanton hat alle Einsprachen abgewiesen, wie die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion in einer Mitteilung schreibt. Die Einsprachen seien allesamt unbegründet, zum Teil seien die Einsprecher vom Vorhaben gar nicht betroffen.
Der Kanton erlässt somit eine kantonale Überbauungsordnung für eine Deponie für unverschmutztes Aushubmaterial im Eyacher auf Gemeindegebiet von Thierachern. Er begründet das Vorhaben mit dem Deponienotstand in der Region Thun. In dieser Region fehle jährlich ein Deponievolumen von mindestens 100'000 Kubikmetern, was zu langen Transportdistanzen in andere Regionen führe. Bei solchen Notständen legitimiere das Baugesetz den Kanton, eine kantonale Überbauungsordnung zu erlassen.
«Kanton nicht auf Einwände eingegangen»
Die Stimmberechtigten von Thierachern lehnten im September 2012 an der Urne eine Aushubdeponie im Eyacher knapp ab. «Wir können das Vorgehen des Kantons nicht verstehen, er ist gar nicht auf unsere Einwände eingegangen», sagt Stephan Kocher von der IG Antideponie, die seit Jahren gegen die Aushubdeponie kämpft und die Einsprecher anführt. Die IG will den Fall daher ans Verwaltungsgericht weiterziehen.