Mit seiner Beschwerde in Lausanne wollte der «Heiler» die Verurteilung des bernischen Obergerichts wegen schwerer Körperverletzung zugunsten einer weniger strengen Auslegung abwenden und damit auch das Strafmass reduzieren. Allerdings scheiterte er damit.
Wenn einer über Jahre mindestens 16 Menschen vorsätzlich und hinterrücks mit dem HIV-Virus anstecke, dann sei eben schwere und nicht leichte Körperverletzung gegeben.
Die Bundesrichter bestätigten auch die 15 Jahre Freiheitsstrafe im Urteil des bernischen Obergerichts vom April 2014. Das Obergericht hatte das Strafmass des Regionalgerichts von 12 auf 15 Jahre erhöht. Es ist die Höchststrafe für schwere Körperverletzung.
Genugtuung noch offen
In einem weiteren Punkt allerdings gewann der «Heiler». Das Obergericht, das den 16 Opfern in einem Fall 90'000 Franken und in 15 Fällen 100'000 Franken Genugtuung zugesprochen hatte, muss nochmals über die Bücher.
Praktisch alle Opfer über einen Leisten zu schlagen, sei nicht haltbar, urteilt das Bundesgericht. Das Obergericht muss deshalb jeden Einzelfall nochmals prüfen und jeden Einzelfall begründen.