Die Bauernvertreter im bernischen Kantonsparlament haben sich für eine möglichst tiefe SAK eingesetzt. SAK steht für Standardarbeitskraft und gilt als Grösse für einen Betrieb. Ab 0,2 SAK gibt es zum Beispiel Direktzahlungen.
Im Kanton Bern galten bisher Betriebe in der Talzone mit 1 SAK als landwirtschaftliches Gewerbe. In der Hügel- und Berzone lag dieser Wert tiefer, bei 0,75 SAK. Am Donnerstag hat das bernische Kantonsparlament nun mit 69 zu 58 Stimmen entschieden, die SAK für alle Zonen auf 0,6 zu senken. Gefordert hat dies Bergbauer und SVP-Mitglied Samuel Graber aus Horrenbach.
Zahlreiche Privilegien für die Bauern
Eine möglichst tiefe SAK bringt den Landwirten zahlreiche Privilegien. Landwirtschaftliche Gewerbe können von Nachkommen, die den Betrieb selber bewirtschaften wollen, zum Ertragswert - zu einem Vorzugspreis - übernommen werden. So will es das bäuerliche Erbrecht. Gilt der Betrieb nämlich nicht mehr als landwirtschaftliches Gewerbe (unter neu 0,6 SAK), gilt automatisch der Verkehrswert, der viel höher ist, als der Ertragswert.
Vorteile bringt es für die Landwirte auch im Bereich der Raumplanung. Landwirtschaftliche Betriebe können ausserhalb der Bauzone einfacher Neubauten erstellen; zum Beispiel für die Pferdehaltung oder für den Tourismus.
Zudem werden für landwirtschaftliche Gewerbe die Pachtzinse tiefer festgelegt, als für Betriebe unter der Gewerbegrenze.
Rickenbacher: «Strukturwandel wird ausgebremst»
Volkswirtschaftsdirektor und Vertreter der BDP warnten davor, die SAK auf 0,6 zu senken. Dies hat laut Andreas Rickenbacher die folge, dass im Talgebiet auf einen Schlag 10 Prozent mehr Betriebe als landwirtschaftliches Gewerbe gelten. Der Strukturwandel in der Talzone, so Rickenbacher, werde mit diesem Entscheid praktisch ausgebremst.
In den Kantonen Wallis und Freiburg liegt die SAK bei 1,0. Nur gerade die Kantone Tessin und Glarus sind - wie jetzt neu auch der Kanton Bern - auf 0,6.
(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr)