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Bern Freiburg Wallis Der Kanton Bern streitet mit dem Bund über die Raumplanung

Das Bundesamt für Raumentwicklung sagt, Bern hat genügend Wohnzonen, um die erwartete Bevölkerungsentwicklung abzudecken. Der Regierungsrat wehrt sich gegen diese «faktische Verlängerung des Einzonungsmoratoriums», wie er mitteilt.

Das Bundesamt war bei der Vorprüfung der Ansicht, dass die erwartete Bevölkerungsentwicklung mit den existierenden Wohn-, Misch- und Kernzonen abgedeckt werden kann. Deshalb müssten Einzonungen so lange durch Auszonungen kompensiert werden, bis die Reserven aufgebraucht seien.

Der Regierungsrat kann dies nicht akzeptieren, wie er schreibt. Schliesslich sei der Kanton Bern in der Vergangenheit nachweislich haushälterisch mit dem Boden umgegangen. Im interkantonalen Vergleich habe er sehr tiefe Bauzonenreserven. Deshalb mache er zurecht einen gewissen Einzonungsbedarf geltend.

Dieser Einzonungsbedarf sei nötig, damit der Kanton eine Bevölkerungsentwicklung im schweizerischen Mittel erreichen und so seine Wirtschafts- und Finanzkraft steigern könne. Nur so werde es dem Kanton möglich sein, langfristig seine Position im nationalen Finanzausgleich zu verbessern.

Gemischte Reaktionen

Die Regierung werde nun mit Hochdruck an der Überarbeitung des Richtplan-Entwurfs arbeiten, sagte Regierungsrat Christoph Neuhaus gegenüber Radio SRF. Dabei gelte es die Vorprüfung des Bundes zu berücksichtigen, aber auch die rund 300 Stellungnahmen im Rahmen der Mitwirkung. Diese fielen bekanntlich kontrovers aus.

Dass mit dem Boden sparsam umgegangen werden soll, blieb zwar unbestritten. Manche Mitwirkende äusserten aber Zweifel, dass die Vorschläge reichen, um die Zersiedelung einzudämmen. Andere kritisierten die geplante Lenkung auf zentrale Lagen und befürchten, dass dadurch die Entwicklung in den Randregionen gebremst wird.

Die Regierung wollte den Richtplan ursprünglich bis Ende 2015 vom Bund genehmigen lassen. Dieser Zeitplan kann nicht eingehalten werden. Ein neues Datum nannte der Regierungsrat nicht. So lange der Richtplan nicht unter Dach ist, gelten die Übergangsbestimmungen des Raumplanungsgesetzes - und insbesondere das Einzonungsmoratorium.

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