Die revidierten Richtlinien bringen für den Kanton Bern und seine Gemeinden jährliche Einsparungen in der Höhe von sechs bis acht Millionen Franken, wie der Regierungsrat am Donnerstag bekanntgab.
Die neuen Richtlinien hatte die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SKOS) im vergangenen September erlassen. Die Berner Kantonsregierung hat die neue Regelung mit einer Revision der Sozialhilfeverordnung ins kantonale Recht übernommen.
Weniger für junge Erwachsene und Grossfamilien
Zu den wesentlichen Punkten gehört beispielsweise, dass der Grundbedarf bei jungen Erwachsenen im eigenen Haushalt um 20 Prozent gekürzt wird. Weiter wird der Grundbedarf für Grossfamilien nach unten angepasst und die minimale Integrationszulage von 100 Franken abgeschafft.
Auch die spezielle Integrationszulage für Alleinerziehende von 200 Franken entfällt. Hingegen werden die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Personen verschärft, die sich unkooperativ verhalten oder ihre Pflichten verletzen.
Mit den neuen Bestimmungen und bereits früher umgesetzten Massnahmen erachtet der Regierungsrat die Sparvorgabe einer 2013 vom Parlament überwiesenen Forderung als erfüllt. Er spricht in seiner Mitteilung von umgesetzten Sparmassnahmen in der Höhe von rund 27 Millionen Franken jährlich.