Viele Arbeitgeber im Baugewerbe kündigen ihren Mitarbeitern gegen Ende Jahr und stellen sie dann im Frühling wieder ein. Der sogenannte Rückruf ist ein Phänomen, das es in der ganzen Schweiz gibt. Im Wallis liegt die Rückrufquote allerdings bei hohen 42 Prozent, schweizerischen Durchschnitt bei 14 Prozent.
Dem will der Kanton Wallis jetzt in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco entgegenwirken. Ab Dezember werden die saisonal Arbeitslosen den Nachweis erbringen müssen, dass sie sich auch auf dauerhafte Anstellungen beworben haben. Zudem: «Arbeitslose müssen sich auch über die Kantonsgrenze hinaus bewerben», sagt Peter Kalbermatten, Chef der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit.
Arbeitslose müssen sich auch über die Kantonsgrenze hinaus bewerben.
«Oberstes Ziel ist es, die saisonale Arbeitslosigkeit zu vermindern. Wir wollen nicht via Arbeitslosenversicherung gewisse Branchen quersubventionieren, zum Beispiel die Baubranche», sagt Oliver Schärli Chef Arbeitsmark beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco.