Schon als die Bauern, die Grünen und die BDP ihre Initiative vor einem Jahr einreichten, sagte die Kantonsregierung, der Vorstoss ziele in die richtige Richtung. Auch er finde, die Zersiedelung müsse gestoppt werden.
Die Forderung nach einer umfassenden Kompensationspflicht bei der Beanspruchung von Kulturland gehe aber zu weit. Das bremse die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Bern.
Mit einer Beschränkung der Kompensationspflicht auf Fruchtfolgeflächen, also die besonders wertvollen landwirtschaftlichen Flächen, könne sich der Kanton weiterentwickeln. Zudem ermögliche der Gegenvorschlag eine flexible und bundesrechtskonforme Regelung.
Dies sagten Christoph Neuhaus, Vorsteher der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, und der Vorsteher des kantonalen Amts für Gemeinden und Raumordnung, Daniel Wachter, am Freitag vor den Medien in Bern.
Gegenvorschlag und neues Baugesetz im Januar im Parlament
Den Gegenvorschlag will die Kantonsregierung im Januar dem bernischen Grossen Rat vorlegen. Dies zeitgleich mit einer Revision des kantonalen Baugesetzes. Auch den neusten Stand dieser Revision, welche in der Vernehmlassung sehr kontrovers aufgenommen worden war, präsentierten Neuhaus und Wachter vor den Medien.
Die Regierung hat beschlossen, drei besonders umstrittene Aspekte von der Teilrevision zu entkoppeln. Es geht beispielsweise um eine Neuregelung der Kompetenzen bei der Abschöpfung des Mehrwerts. Eine Arbeitsgruppe mit dem Namen «Kontaktgremium Entwicklung» beugt sich nun seit Anfang Jahr über diesen Aspekt. Mitte 2016 will der Regierungsrat laut Wachter zu diesen drei Aspekten dem Grossen Rat einen Bericht vorlegen.