Praktisch sämtliche Akten der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland bestehen aus Dokumenten in deutscher und in französischer Sprache. Dessen Inhalt ist in der Regel heikel. Es geht um Aussagen von mutmasslichen Tätern und Opfern, um Protokolle von Zeugenaussagen, um Gutachten, Expertenberichte und um die Korrespondenz zwischen den Parteien.
Der zeitliche Aufwand bei der Bearbeitung der Fälle ist in der Region Berner Jura-Seeland deshalb höher als in den anderen Regionen des Kantons. Wegen der Zweisprachigkeit wechseln komplexe Fälle oft während des Verfahrens den Staatsanwalt; von einem deutschsprachigen zu einem französischsprachigen - und umgekehrt. Pro Tag sind es durchschnittlich ein bis zwei Fälle, bei denen aufgrund der Sprache die Zuständigkeit ändert. Dies hat zur Folge, dass sich die neue Staatsanwältin von Grund auf neu in den Fall einarbeiten muss.
Mehr Aufwand
Weil sämtliche Akten sowohl deutsche als auch französische Dokumente enthalten, ist ein höherer Zeitaufwand für die Fallbearbeitung nötig. Dies belegt auch ein Blick in die Statistik: Pro Staatsanwalt sind in der Region Berner Jura-Seeland 58 Untersuchungen hängig. Im Vergleich dazu sind es im Mittelland 46, im Emmental-Oberaargau 40 und im Oberland 38 Fälle.
«Der Mehraufwand wegen der Zweisprachigkeit ist beträchtlich», sagt der Leitende Staatsanwalt der Region Berner Jura-Seeland, Peter Thoma. Denn jede in einen Fall involvierte Partei habe das Recht, sich in ihrer Muttersprache auszudrücken. «Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leben die Zweisprachigkeit, mit all ihren Vor- und Nachteilen», so Thoma gegenüber dem «Regionaljournal Bern Freiburg Wallis» von Radio SRF.