Die drei Skifahrer waren im Dezember 2009 abseits der Piste im Skigebiet Anzère unterwegs. Nun ist das Gericht zum Schluss gekommen, dass sie durch ihr Verhalten die Lawine ausgelöst haben, welche auf einer markierten Piste mehrere Menschen erfasste und zwei von ihnen leicht verletzte.
Das Urteil für alle drei: «fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs».
Das Strafmass : bedingte Geldstrafen zwischen 2000 und 27'000 Franken. Dazu müssen die drei die Gerichtskosten übernehmen.
Die Anwälte der Skifahrer hatten einen Freispruch ihrer Mandanten verlangt.
Sie hatten auf ein Gutachten des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung hingewiesen, wonach weder die Verantwortlichen der Bergbahnbetreiberin noch die Skifahrer einen Grund hatten anzunehmen, dass an dem Tag des Unglücks eine Lawine zu befürchten sei.
Das Urteil kann ans Kantonsgericht Wallis weitergezogen werden.
Bedeutung für Bergbahnen und Skifahrer
«Die Bergbahnen bleiben verantwortlich, dafür zu sorgen, dass keine Lawinen auf die Pisten gehen», sagt der Jurist Fritz Anthamatten.
Doch wenn es nicht möglich sei, durch künstliche Lawinen ein Gebiet zu sichern und die Bergbahnen dann ihre Gäste warnen, dass sie die Pisten nicht verlassen sollen - «wenn sich dann die Schneesportler nicht an die Warnung halten, dann können sie zur Verantwortung gezogen werden. Weil sie die Benützer der Pisten gefährden», sagt der Jurist. Das sei das Neue an diesem Urteil.