Die Geschichte gärte fast drei Jahre vor sich hin. Zwei Nachbarn eines Bauern in Brienz beschwerten sich im Frühling 2011 bei der Einwohnergemeinde Brienz über den Gestank, den die Misthaufen des Bauers produzierten.
Die Gemeinde bestellte beim bernischen Wirtschaftsamt (Beco) einen Fachbericht. Der Bauer versuchte daraufhin, den Gestank zu verringern, was offenkundig misslang. Darauf verfügte die Gemeinde, der Mist sei zumindest im Sommerhalbjahr in ein Zwischenlager zu transportieren.
Vom Streit über den Mist zum Streit über das Geld
Dagegen erhob der Bauer Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Vergebens: Das Gericht kam zum selben Schluss und verdonnerte den Bauern ausserdem dazu, nebst der Hälfte der Verfahrenskosten auch die Hälfte der Parteikosten der beiden Nachbarn zu übernehmen. Die Kosten belaufen sich auf rund 1000 Franken.
Über den Mist mochte der Bauer nun nicht mehr streiten, wohl aber über das Geld. Er rief das Verwaltungsgericht in Bern an: Jede Partei solle ihre Kosten gefälligst selbst tragen, oder die Nachbarn sollten sich ihre Kosten von der Gemeinde zahlen lassen.
Das Verwaltungsgericht erörterte die Problematik erneut und kommt nun zum Schluss, dass der Bauer eben doch in die Tasche greifen muss. Falls der Landwirt das alles als fertigen Mist betrachten sollte: Der Weg ans Bundesgericht steht ihm offen, wie der abschliessenden Rechtsmittelbelehrung zu entnehmen ist.