2013 hat das Freiburger Kantonsparlament ein Einbürgerungsgesuch einer Kolumbianerin und einer Mazedonierin abgelehnt, deren Ehemänner im Ausland leben. Das Parlament verwies auf das sogenannte Bürgerrechts-Gesetz, welches sage, dass Einbürgerungskriterien auch für den Ehemann gelten. In diesem Fall ist es der Wohnsitz. Dieses Kriterium sei im Fall der beiden Frauen nicht gegeben.
Das Kantonsgericht kippte diesen Entscheid. Als die Gesuche im Februar 2015 erneut ins Parlament kamen, wurde wieder gleich entschieden. Abermals fochten die beiden Frauen den Entscheid an. Und auch diesmal erhielten sie vom Kantonsgericht Recht.
Mit der Begründung: Bei Bürgerrechten handle es sich um Individualrechte. Ehepartner spielten daher in der Einbürgerungsfrage keine Rolle. Das Freiburger Recht widerspreche Bundesrecht. Das Kantonsparlament wurde vom Gericht erneut aufgefordert, die Frauen nun einzubürgern.