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Waldstück bei Bern
Legende: Der Schweizer Wald ist durch das eidgenössische Waldgesetz gut geschützt - zu gut, finden Kritiker. Keystone

Bern Freiburg Wallis Eine Lockerung des Waldschutzes liegt in der Luft

Mehr Flexibilität bei der Auslegung des Waldschutzes wäre wünschenswert. So sehen es Raumplaner oder Bauernvertreter. Bei einer Lockerung des Waldschutzes würden die Dämme brechen, befürchtet hingegen der Landschaftsschutz. Auslöser ist ein Bahn-Projekt der BLS im Westen der Stadt Bern.

Als vor rund 150 Jahren das eidgenössische Waldgesetz erlassen worden ist, lebten in er Schweiz noch viel weniger Menschen. Auch waren die Anforderungen der Gesellschaft an die Nutzung der Landschaft anders. Dies ist für Andreas Wyss, den Geschäftsführer des Berner Bauernverbands, ein Grund, die Lockerung dieses Waldgesetzes ins Auge zu fassen. Für Rodungen brauche es nämlich heute den Nachweis der unbedingten Gebundenheit eines Bauvorhabens an einen bestimmten Standort.

Zum Beispiel: Beim Bau der Berner Energiezentrale im Bremgartenwald war diese Standortgebundenheit gegeben. Nicht aber beim geplanten Bau einer Siedlung in einem Waldstück ganz in der Nähe.

Ob wiederum der geplante Bau einer BLS-Werkstatt in einem Waldstück im Berner Westen sein darf, wird sich erst noch weisen. Die Begleitgruppe zur Findung eines geeigneten Standorts für eine Werkhalle präsentierte am Dienstag den Standort Chliforst-Nord unter anderem darum, weil dort keine Gebäude abgerissen werden müssten. Die Auswahl war im 35-köpfigen Gremium umstritten.

Parlament sieht Waldschutz nicht mehr so eng

Lukas Bühlmann, Direktor des Raumplanungsverbands VLP-ASPAN, fände es aus raumplanerischen Gründen grundsätzlich besser, wenn man freier planen könnte, als das Waldgesetz einem vorschreibt. Manchmal wäre eine Beanspruchung des Waldes durchaus sinnvoller, sagt Bühlmann. So könne im Gegenzug Kulturland geschützt werden.

Die geplante BLS-Werkstätte

Doch er meint auch, es bestehe durchaus die Möglichkeit, dass bei einer Lockerung des Waldgesetzes in Bezug auf die Bautätigkeit im Wald «die Dämme» brechen könnten.

Dies befürchtet auch Raimund Rodewald von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Der Wald stehe immer mehr im Gegenwind von Bauprojekten wie Siedlungen oder auch Windanlagen. Dabei gehe manchmal vergessen, dass der Wald einen hohen Erholungswert habe und als wertvoller Lebensraum gelte.

Rodewald befürchtet, dass bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des eidgenössischen Parlaments eine erneute Revision des Waldgesetzes durchaus weniger streng ausfallen könnte als noch beim letzten Mal – vor rund 25 Jahren.

(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr)

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