Im 2011 hatte das Bundesamt für Energie (BFE) die Plangenehmigung erteilt, dass die sogenannte Gommerleitung als Freileitung gebaut werden kann. Dagegen haben zahlreiche Gemeinden und Privatpersonen Beschwerde erhoben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese nun gutgeheissen. Damit muss das BFE noch einmal über die Bücher. Es muss eine Studie zur Realisierbarkeit einer vollständigen oder teilweisen Bodenverlegung der Gommerleitung erstellen.
Die geplante Gemeinschaftsleitung der Alpiq EnerTrans AG und der SBB zwischen Bitsch/Massaboden und Ulrichen (Gommerleitung) ist Teil der Ost-West-Verbindung auf Höchstspannungsebene vom Genfersee durch das Wallis ins Tessin.