Die Gemeinde Obergoms will im Gerental ein Kraftwerk mit einer Leistung von rund vier Megawatt bauen. Dafür sollen der Gerenbach und das Gornerli gefasst werden.
Gegen dieses Projekt haben die Umweltschutzorganisationen WWF, Pro Natura und die Stiftung für Landschaftsschutz Einsprache erhoben mit der Begründung, dass damit eine urtümliche Natur verbaut würde.
Auch wenn die Wasserkraft eine erneuerbare und damit umweltfreundliche Energie sei, dürfe man ihr trotzdem nicht die letzten unberührten Seitentäler opfern.
Das Bundesgericht hat dieser Sichtweise jetzt teilweise recht gegeben. Es verbietet die Fassung des Gornerli, weil dieser Bach durch ein bisher unberührtes Hochtal von herber Schönheit fliesse. Dieses Naturparadies sei höher zu werten als die wenigen Kilowattstunden erneuerbarer Energie, die mit diesem Wasser gewonnen werden können.
Mehrere Kraftwerke geplant
Hingegen lehnt das Budesgericht die Beschwerde ab, soweit sie den Gerenbach anbelangt. Das Gerental sei nicht mehr unberührt, da geht eine Flurstrasse durch. Da hat das Bundesgericht die Bedeutung der erneuerbaren Energie höher gewertet: «Gemäss Energiegesetz ist die jährliche Energieproduktion massiv zu erhöhen. Der Bund fördert deshalb die Erzeugung erneuerbarer Energien.»
In den Alpenkantonen sind derzeit mehrere solche kleine, umstrittene Wasserkraftwerke geplant. Mit diesem Urteil liefert das Bundesgericht eine Richtschnur für diese Auseinandersetzung zwischen Kraftwerkbetreibern und Umweltschutzkreisen.