Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud ist wegen Steuervergehen zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 300 Franken verurteilt worden. Der Strafbefehl der Waadtländer Staatsanwaltschaft kann noch innert zehn Tagen angefochten werden.
Die Strafe stütze sich auf die Zusendung von gefälschten Rechnungsabschlüssen an die Steuerbehörden durch die Giroud Vins SA, teilte die Waadtländer Staatsanwaltschaft mit. Dies gelte für die Steuerperioden 2005 bis 2009.
Keine Angabe über die Höhe der Strafe
Die auferlegte Strafe berücksichtige die Taten und ihre Schwere sowie die Tatsache, dass Dominque Giroud auch bereits von den Steuerbehörden bestraft worden sei, gegenüber derer er die hinterzogenen Steuern begleiche.
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft macht jedoch keinerlei Angaben über die Höhe der berücksichtigten Strafe der Steuerbehörden. Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung nahm keine Stellung zu einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung.
Probezeit von zwei Jahren
Der Strafbefehl wurde am Mittwoch ausgesprochen, die bedingte Geldstrafe gilt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Verurteilte kann innert zehn Tagen Rekurs einreichen. Damit ist im Steuerverfahren, einer von mehreren Untersuchungen, die gegen den Weinhändler laufen, ein Urteil gefallen.
Gegen Dominique Giroud hatte auf Antrag der Walliser Steuerverwaltung die Eidgenössische Steuerverwaltung ermittelt. Deren Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen ist für die Verfahren bei grossen Steuerbeträgen zuständig.
Steuervergehen an Waadtländer Staatsanwaltschaft übergeben
Das Urteil sprach nun die Waadtländer Staatsanwaltschaft aus, weil gegen Giroud im Kanton Waadt weitere Verfahren laufen. Ihm wird vorgeworfen, Walliser Fendant unter dem Namen St. Saphorin verkauft zu haben.
Wegen dieser Vorwürfe läuft im Kanton Waadt eine Strafuntersuchung wegen Betruges, Warenfälschung und Urkundenfälschung, die noch nicht abgeschlossen ist.
Weil in der Schweiz nicht in mehreren Kantonen Strafverfolgungsbehörden gegen eine Person ermitteln können, wurde das Walliser Verfahren wegen Steuervergehen der Waadtländer Staatsanwaltschaft übergeben.
Auch Verfahren wegen Hacker-Angriff
Auch im Kanton Genf geriet Giroud ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Die Genfer Staatsanwaltschaft liess ihn und drei weitere Personen am 11. Juni wegen des Verdachts auf Hacker-Angriffe auf Computer von zwei Journalisten verhaften.
Neben Giroud handelt es sich um einen Privatdetektiv, einen professionellen Hacker und einen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Sie wurden in zwei Einvernahmen einander gegenübergestellt.
Ihre Versionen zu den Vorwürfen gehen jedoch weit auseinander. Die vier Personen wurden am 25. Juni wieder auf freien Fuss gesetzt. Die Strafuntersuchung der Genfer Staatsanwaltschaft ist noch nicht abgeschlossen.