Der Kläger habe keinen Anspruch auf «Gleichbehandlung im Unrecht»,
befand das Gericht in einem am Montag publizierten Urteil. Denn die
Stadt Bern habe unter Beweis gestellt, dass sie die eigenen Regeln
künftig durchsetzen wolle. Diesen Nachweis hatte das Bundesgericht verlangt. Diese Forderung habe die Stadt Bern erfüllt, befand nun das
Verwaltungsgericht und liess den Beschwerdeführer abblitzen. Der
Einbau von Kunststoff-Fenstern bleibt ihm demnach verwehrt.
Vorschriften und Realität
Das städtische Bauinspektorat hält fest: In den geschützten Häusern der Eisenbahnersiedlung sind nur Fenster aus Holz erlaubt. Der Kläger aber machte geltend, dass 70 bis 80 Prozent der rund 300 Gebäude trotzdem längst über neue Fenster verfügten. Die Stadt Bern sagte, viele Fenster seien ohne Baubewilligung oder entgegen der gemachten Auflagen ersetzt worden. Man habe dies aber nicht kontrolliert, liessen die Behörden durchblicken.
«Grosszügige Frist»
Auf Geheiss des Bundesgerichts musste die Stadt nun sogenannte
Wiederherstellungsverfügungen erlassen. Die «neuen» Fenster müssen demnach zurückgebaut werden - aber nicht alle und nicht sofort. So erhalten Besitzer von schützenswerten Häusern 20 Jahre Zeit, um Fenster aus Kunststoff und Metall durch Holzfenster zu ersetzen. Damit habe sie den Willen unter Beweis gestellt, die eigenen Regeln durchzusetzen. Das Urteil kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.