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Bern Freiburg Wallis Feuerverbot: Gewisse Ausnahmen für 1. Augustfeiern im Wallis

Im Wallis bleibt das allgemeine Feuerverbot weiterhin bestehen. Für Feste zum Nationalfeiertag können aber die Gemeinden Zonen bestimmen, in denen Feuer und Feuerwerk erlaubt sind.

Für die 1. Augustfeierlichkeiten können die Walliser Gemeinden im Sinne einer Ausnahme gesicherte Zonen bestimmen, in denen das Abfeuern von Feuerwerk durch Fachpersonen möglich ist. Wie der Kanton Wallis mitteilt, müssen diese Zonen aber von der Feuerwehr überwacht werden. Und: «Das Entfachen von Feuer und Abfeuern von Feuerwerkskörpern bleibt für Private weiterhin verboten.»

Die jüngsten Gewitter hätten zwar lokal etwas Niederschlag gebracht, die gefährliche Situation aber nicht entschärfen können. Deshalb gelte das allgemeine Feuerverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet. Eine Entspannung der Lage «ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens drei Tagen zu erwarten».

Vergangene Woche hatte der Walliser Staatsrat die Bevölkerung in einer Mitteilung aufgefordert, das sofortige generelle Feuerverbot im Freien zu respektieren. Dieses gelte auch für bevorstehende Anlässe und für das Abfeuern von Feuerwerk an allen Feiern zum und am 1. August. Zum Grillieren ist nur noch die Benutzung von Elektro- und Gasgeräten erlaubt, und auch nur bei Verwendung auf einer festen Unterlage.

Keine Änderung in Freiburg, Bern hat auf Regenfälle reagiert

Die Gefahr von Wald- und Flurbränden ist auch im Freiburg nach wie vor gross bis sehr gross. Im Kanton Bern haben die Regierungsstatthalter in sechs von zehn Verwaltungskreisen das allgemeine Feuerverbot auf auf Gebiete im Wald und in Waldesnähe reduziert.

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