Die Beschwerdeführer monieren, mit der neuen Nutzung werde Bundesrecht verletzt. Sie fordern gemäss Mitteilung erneut ein ordentliches Baubewilligungsverfahren.
Die Vorinstanz habe die Zonenvorschriften und die Überbauungsordnung «willkürlich und eigenwillig ausgelegt». Das bernische Verwaltungsgericht hatte Ende April entschieden, die Nutzung des Ferienzentrums Aeschiried als Asylunterkunft bedürfe keiner Baubewilligung.
Die Beschwerde erweise sich in allen Teilen als unbegründet, hiess es damals. Durch die geänderte Nutzung würden die massgebenden Zonenvorschriften nicht tangiert. Auch seien weder wesentliche zusätzliche Immissionen noch eine Mehrbelastung der Erschliessungsanlagen zu erwarten.
Das Durchgangszentrum Aeschiried ist seit Ende 2014 in Betrieb. Bis zu 100 Asylsuchende können in Aeschi bei Spiez mit seinen gut 2000 Einwohnern untergebracht werden. Mit der Zusatzbelegung werde «eine Nutzungssteigerung von rund 37 Prozent erreicht», kritisieren die Anwohner.