Das freiburgische Kantonsparlament hat am Freitag den im Mai vom Staatsrat eingebrachten Vorschlag genehmigt. Die Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals bedeutet für den Kanton Freiburg eine Mehrbelastung von etwa 20 Millionen Franken pro Jahr. Etwa gleich viel sollen nun die Versicherten aufwerfen, und zwar je zur Hälfte die aktiven Versicherten und die Pensionäre.
Die Freiburger Pensionskasse wies Ende des vergangenen Jahres einen Deckungsgrad von 77,6 Prozent aus, dies bei einem technischen Zinssatz von vergleichsweise hohen 4,25 Prozent. Durch dessen Senkung auf 3,25 Prozent per Anfang 2014 wurde das «Loch» in der Kasse noch grösser.
Im Einklang mit den Bundesvorgaben strebt der Freiburger Staatsrat nun einen Deckungsgrad von 80 Prozent bis spätestens 2052 an. Der Kanton lässt sich also eine Generation Zeit, um das Ziel zu erreichen.