Das Zutrittsalter für Filme werde heutzutage in einem nationalen Einstufungsprozess festgelegt, schreibt der Freiburger Staatsrat in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die kantonale Aufsichtskommission sei schon seit Jahren nicht mehr tätig.
Die früheren kantonalen Kino- und Theatergesetze von 1914 und 1949 waren eigentliche Zensur-Gesetze. Sie hatten zum Ziel, Erwachsene vor dem Anblick nackter Körperteile und übermässiger Gewalt zu bewahren. Ab 1977 galt dann das Prinzip des vollkommen freien Zugangs für Erwachsene, Einschränkungen gibt es seither nur noch für Minderjährige.
Die kantonale Aufsichtskommission sollte das Zulassungsalter für «heikle» Filme festsetzen. Das Gremium bestand ursprünglich aus Eltern, Lehrern, Kino- und Theaterfachleuten, Vertretern aus der Kirche, der Justiz und der Verwaltung.