Kernpunkte des neuen Freiburger Energiegesetzes sind zum Beispiel die Sanierung der öffentlichen Beleuchtung bis 2018 und die Förderung von erneuerbaren Energien. Ausserdem müssen sämtliche Gemeinden einen Energieplan erstellen.
Im November 2012 hat das Stimmvolk des Kantons Freiburg die erste Version des neuen Energiegesetzes an der Urne knapp verworfen. Umstritten war nur der Artikel 15, welcher in absehbarer Zeit Elektroheizungen verbieten wollte. Eine Gruppe Hausbesitzer hatte dagegen das Referendum ergriffen.
Nach der verlorenen Abstimmung legte der Staatsrat einen neuen Entwurf vor - ohne das Verbot von Elektroheizungen. In dieser Form war das Gesetz unbestritten.