15‘000 neue Fälle hat die Freiburger Staatsanwaltschaft letztes Jahr registriert. Doch nicht die neuen Fälle sind das Problem, sondern die unerledigten. Diese haben sich Ende Jahr auf 5400 erhöht. Deutlich mehr als noch im Jahr zuvor.
Die Staatsanwaltschaft, aber auch Gerichte, Friedensgerichte und Strafbehörden, würden unter der Arbeitslast leiden, betont Fabian Gasser an einer Medienkonferenz am Freitag.
«Die Überforderung kann sich negativ auf die Gesundheit der Mitarbeiter auswirken», sagt Fabian Gasser (Bild).
Verzögerte Verfahren seien aber auch eine Zumutung für die Bürgerinnen und Bürger. «Schliesslich hat ein Gerichtsurteil oft grosse Auswirkung auf Berufs- und Privatleben.» Er hofft deshalb, dass die Freiburger Staatsanwälte noch mehr Fälle mit Strafbefehlen oder vereinfachten Verfahren erledigen können. «Wenn wir die Gerichte so nicht entlasten können, schaffen wir es nicht mehr.»
Berner Justiz hat ähnliche Probleme gelöst
Die Sorgen der Freiburger Justiz mit zuviel Arbeit für zuwenig Personal ist den Berner Gerichten und Staatsanwälten vertraut. So musste das Obergericht im Jahr 2012 reagieren, als das Regionalgericht Biel-Seeland-Berner Jura angesichts der Zahl der Fälle unter die Räder kam. «Wir haben das Problem inzwischen mit einer Umverteilung der Fälle auf andere Gerichte praktisch vollständig lösen können», bestätigt Frédéric Kohler, Stabschef der Bernischen Justizleitung.
Dafür hat der Grosse Rat etwas mehr Personal bewilligt, letztmals im November 2015. Damit konnten die schlimmsten Personalengpässe bei der Staatsanwaltschaft behoben werden.
«Ein Vergleich mit anderen Kantonen hat gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft sehr stark gefordert und mit Personal markant unterdotiert war», so Frédéric Kohler weiter.
Es geht um die Qualität der Justizverfahren
Wenn Gerichte zu viel Zeit brauchen, um ein Verfahren abzuschliessen, wenn die Staatsanwälte die Strafbefehle nicht mehr fristgerecht umsetzen können, dann drohen Verjährung oder Verlust von Bussen. Und das ist der Justiz abträglich. Für Frédéric Kohler ist deshalb klar, dass die bernische Justiz den Anspruch hat, die Fälle in nützlicher Frist abzuarbeiten. Aber er sagt auch, die Fälle würden immer komplexer und zeitaufwendiger, weil die Gesetzgebung immer detaillierter werde.