Das Schweizer Stimmvolk hat vor einem Jahr ein Zeichen gesetzt. Es hat sich gegen Zersiedelung ausgesprochen und will bestehendes Bauland besser nutzen. Freiburg hat reagiert.
Das neue kantonale Raumplanungsgesetz sieht zwei Massnahmen vor. Erstens: «Eine Mehrwertabgabe für Landbesitzer», sagt Staatsrat Maurice Ropraz. Wird neues Bauland erschlossen, wird das Land teurer. Bis zu 30 Prozent vom Mehrwert müssen die Landbesitzer in einen Fonds zahlen.
Landenteignung nach zehn Jahren
Zweitens: Heute wird im Kanton Freiburg ungenutztes Bauland gehortet. Fast die Hälfte aller Gemeinden haben zu viel Baureserven.
Künftig müssen Landbesitzer neues Bauland innerhalb von zehn Jahren bebauen. «Danach kann es die Gemeinde oder der Kanton kaufen», erklärt Maurice Ropraz. Faktisch kommt das einer Enteignung gleich.
Das Freiburger Raumplanungsgesetz ist bis nächsten Frühling in Vernehmlassung. Die neuen Regeln sollen ab 2016 gelten.