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Bern Freiburg Wallis Freiburger Staatsrat will Land enteignen können

Fast die Hälfte der Freiburger Gemeinden horten Bauland. Damit könnte schon bald Schluss sein: Der Staatsrat will den Mehrwert von neuem Bauland abschöpfen und Landbesitzer auf Umwegen faktisch enteignen können.

Das Schweizer Stimmvolk hat vor einem Jahr ein Zeichen gesetzt. Es hat sich gegen Zersiedelung ausgesprochen und will bestehendes Bauland besser nutzen. Freiburg hat reagiert.

Das neue kantonale Raumplanungsgesetz sieht zwei Massnahmen vor. Erstens: «Eine Mehrwertabgabe für Landbesitzer», sagt Staatsrat Maurice Ropraz. Wird neues Bauland erschlossen, wird das Land teurer. Bis zu 30 Prozent vom Mehrwert müssen die Landbesitzer in einen Fonds zahlen.

Landenteignung nach zehn Jahren

Zweitens: Heute wird im Kanton Freiburg ungenutztes Bauland gehortet. Fast die Hälfte aller Gemeinden haben zu viel Baureserven.

Bauprofile.
Legende: Der Freiburger Staatsrat will, dass Landbesitzer nach zehn Jahren ihr Bauland nutzen. Keystone

Künftig müssen Landbesitzer neues Bauland innerhalb von zehn Jahren bebauen. «Danach kann es die Gemeinde oder der Kanton kaufen», erklärt Maurice Ropraz. Faktisch kommt das einer Enteignung gleich.

Das Freiburger Raumplanungsgesetz ist bis nächsten Frühling in Vernehmlassung. Die neuen Regeln sollen ab 2016 gelten.

Der Vorschlag zur Freiburger Raumplanung (5.12.2014)

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