So langsam wurde es selbst den Freiburger Kantonsparteien zu bunt - die Wahlplakate, die immer mehr überall aufgestellt werden im öffentlichen Raum. Eine Arbeitsgruppe der Parteien und die Freiburger Bezirke haben jetzt Spielregeln ausgehandelt. Denn am 6. November wählt der Kanton Freiburg.
«Das Ziel ist Sicherheit für Automobilisten und Velofahrer. Und etwas Respekt beim Plakatieren bei Skulpturen und Baudenkmälern», bekräftigt Benoit Piller, der Präsident der SP Kanton Freiburg.
«Es gab bei den letzten eidgenössischen Wahlen tatsächlich zahlreiche Reklamationen», bestätigt der Sensler Oberamtmann Nicolas Bürgisser. Kreativität im Wahlkampf kenne keine Grenzen und sei ja schon recht. Aber ein Plakat an Eisenstangen am Strassenrand sei schon problematisch. «Wenn da ein Velofahrer stürzt, wird er aufgespiesst.»
Ein Wahlplakat-Kodex für den ganzen Kanton Freiburg
Wahlplakate haben näher als 50 Meter an Strassenkreiseln, Kurven, Kuppen oder Kreuzungen nichts zu suchen. Velofahrer und Fussgänger dürfen nicht beeinträchtigt werden. An offiziellen Strassensignalisationen will der Kanton genau so wenig lächelnde Kandidaten und Kandidatinnen sehen wie an Bäumen. «Die Gesetzgebung von Bund und Kanton ist ja sehr klar», erläuterte Préfet Carl-Alex Ridoré vom Saanebezirk den Parteipräsidenten am Mittwochmorgen. Er empfiehlt dazu den Gemeinden, ihren Spielraum bei der Regelung der Plakatierung zu nutzen.
«Wir werden eine Auge darauf haben. Und wenn's nicht passt, dann wird ohne Diskussion abgeräumt. Die Regeln sind jetzt ja bekannt», bekräftigte der Freiburger Kantonsingenieur André Magnin.
Gegen den grassierenden Vandalismus bei Wahlplakaten ist allerdings kein Kraut gewachsen. Da hätten die Parteien keine andere Wahl, als Strafanzeige zu erstatten.
Das Thema wilde Plakatiererei war übrigens bei den Eidgenössischen Wahlen 2011 im Kanton Bern ebenfalls ein Thema. Damals stellte der Regierungsstatthalter von Bern-Mittelland fest, die meisten der an Scheunen und Heuballen aufgehängten Plakate seien illegal und bräuchten eigentlich eine Baubewilligung.