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Kaninchen
Legende: Die sogenannte Berner Kaninchenaffäre findet ihren juristischen Abschluss: Mit einem Schuldspruch. Keystone

Bern Freiburg Wallis Freiheitsstrafe in der Berner «Kaninchenaffäre»

Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat am Donnerstag einen ehemaligen Kassier des Berner Kleintierzüchtervereins zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach den Angeklagten schuldig. Von der dreijährigen Freiheitsstrafe sind zwei Jahre bedingt, ein Jahr unbedingt. Die Verteidigung hatte einen Straferlass, höchstens aber eine Strafe von 18 Monaten bedingt gefordert.

Der heute schwer kranke Mann zweigte von 2001 bis 2011 Gelder ab, die ihm Kunden seiner Treuhandfirma und weitere Personen anvertraut hatten. Die Deliktsumme beträgt insgesamt rund 2,4 Millionen Franken. Der Fall wurde 2011 als «Kaninchenaffäre» bekannt. Als Kassier des Kleintierzüchtervereins Bern hatte der nun Verurteilte die Geschädigten überzeugt, ihr Geld unter anderem in gut verzinste Anteilscheine für eine neue Kleintierzuchtanlage in der Berner Eymatt anzulegen.

Stattdessen benutzte er einen Teil der Beträge für eigene Zwecke, vor allem, um private offene Rechnungen und Ausstände seiner diversen Unternehmen zu bezahlen. Neben der Treuhandfirma führte er drei Etablissements im Rotlichtmilieu.

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