Der Präsident des Regionalgerichts Oberland, Jürg Santschi, sprach die drei Männer nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» frei. Letztlich sei nicht klar, ob sich die Frau wirklich erkennbar gegen die sexuellen Handlungen gewehrt habe. Dies wäre nötig, um die Angeklagten schuldig zu sprechen.
Vielmehr sei die Frau wohl hin- und hergerissen gewesen, ob sie auf das Drängen ihres Freundes für ein Sexerlebnis zu viert eingehen sollte. Die Schwester der Frau habe vor Gericht geschildert, dass die Privatklägerin unter Druck eher dazu neige, nachzugeben, statt die Konfrontation zu suchen.
Anzeige drei Jaher später
Der Vorfall geht auf das Jahr 2006 zurück. Eine Frau übernachtete damals bei einem Spieler des FC Thun, dem sie emotional sehr zugetan war. In der Wohnung waren auch zwei Spielerkollegen. Im Laufe des Abends kam es zu sexuellen Handlungen zwischen den drei Männern und der Frau.
Mehr als drei Jahre nach der Tat erstattete die Frau Anzeige. Sie sei auf ein Sofa gedrückt und geschlagen worden, brachte sie vor. Die Männer hingegen berichteten von einem einvernehmlichen Sexerlebnis.
Die Staatsanwaltschaft stellte im Februar 2013 das Verfahren wegen mangelnder Beweise ein. Das bernische Obergericht bestätigte den Entscheid, nicht so aber das Bundesgericht. Es war der Ansicht, das Verfahren hätte nur bei klaren Hinweisen auf Straflosigkeit eingestellt werden dürfen. Hielten sich die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs oder einer Verurteilung die Waage, müsse die Untersuchung fortgeführt werden.