Nach Auffassung des Regionalgerichts in Thun haben die beiden Pistenchefs ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Der Snowboarder war am 23. März 2011 auf der First bei Grindelwald von einem Pistenfahrzeug überrollt worden, das eine Schneekanone transportierte.
Der Lenker des Fahrzeugs gab an, er habe den Snowboarder übersehen. Er akzeptierte den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber seine beiden Vorgesetzten. Diese wehrten sich gegen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Sicherheitsvorkehrungen für den Schneekanonen-Transport unterlassen und deshalb krass sorgfaltswidrig gehandelt zu haben. Das Pistenfahrzeug sei mit Warnblinker und akustischem Signal den Berg hinauf gefahren, machten sie geltend. Weitere Massnahmen habe es nicht gebraucht.
Er teile diese Ansicht, sagte Einzelrichter Jürg Santschi in der Urteilsbegründung. Verantwortlich für den Unfall sei in erster Linie der Fahrer des Pistenfahrzeugs. Der Staatsanwalt hatte zwei Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung und bedingte Geldstrafen gefordert. Ob er das erstinstanzliche Urteil weiterzieht, liess er offen.