Die Schwägerin des verstorbenen Mannes hatte den Friedensrichter belastet. Das Bezirksgericht Saane hat ihn jedoch im Januar freigesprochen und dem Friedensrichter eine Entschädigung und Genugtuung von 20‘000 Franken zugesprochen.
Die Staatsanwaltschaft verzichtet nun auf einen Rekurs gegen das Urteil. Man gehe davon aus, dass «der Strafappelationshof den Beschuldigten im Zweifel freisprechen könnte», heisst es in einer Mitteilung.
Eingestellt wurde auch das Verfahren gegen die Klägerin wegen falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege. Dieses Verfahren wurde vom beschuldigten Friedensrichter angestrebt. Auch er verzichtet auf einen Rekurs, womit dieser Fall definitiv abgeschlossen ist.