Der Verein Referendum BWIS, ein Sammelbecken zahlreicher Fan-Clubs, machte bei seiner Beschwerde gegen das stengere Hooligan-Konkordat verfassungsmässige Bedenken geltend und verlangte Änderungen. So wollten die Beschwerdeführer die behördliche Bewilligungspflicht bei weniger gewaltanfälligen Sportveranstaltungen gleich wieder streichen.
Die Beschwerde richtete sich gegen die Entscheide des bernischen Kantonsparlament im März 2013, die Konkordatsbestimmungen zu verschärfen.
Allerdings wies das Bundesgericht diese Beschwerde nun ab. Damit ist die wohl letzte Hürde genommen.
Schlusspunkt eines langen Kampfes
Die schärferen Hooligan-Bestimmungen gaben im Frühjahr 2013 im bernischen Grossen Rat Anlass zu sehr kontroversen Diskussionen. Gegen das Ja des Kantonsparlaments wurde danach erfolgreich das Referendum ergriffen.
Noch vor der Volksabstimmung, im Januar 2014, korrigierte das Bundesgericht die neue Fassung des Hooligan-Konkordates der Kantone in zwei Bereichen. Das Volk stimmte der korrigierten Vorlage am 9. Februar dieses Jahres an der Urne zu, mit über 78 Prozent Ja-Stimmen.
Mit diesem Beschwerde-Entscheid bestätigt das Bundesgericht nun sich selbst. Es hatte ja mit seinen Korrekturen von Anfangs Jahr die Verfassungsmässigkeit der Bestimmungen gegen Sportgewalt hergestellt und sah nun keinen Grund, dies wieder in Frage zu stellen.