Die Neuerung beschloss der bernische Grosse Rat anlässlich einer Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Asylgesetz. Diese Revision hat direkt mit der neuen bernischen Asylstrategie zu tun, welche der Grosse Rat tags zuvor verabschiedete.
Die Statthalter kommen zum Zug bei einer sogenannt «angespannten Lage» im Asylwesen. Diese Lage definiert das Gesetz als Zustand, in dem die Zahl der Asylsuchenden innert weniger Monate die Zahl der zur Verfügung stehenden Betten zu übersteigen droht. Zudem fehlt es an genügend Wohnraum auf dem freien Markt
Zwang dauert maximal zwei Jahre
In einer solchen Lage gibt die Kantonsregierung den Statthaltern die Aufgabe, in einem ersten Schritt zusammen mit den Gemeinden nach Unterkünften zu suchen. Gelingt das nicht, können die Statthalter die Gemeinden anweisen, Plätze zur Verfügung zu stellen. Allenfalls können die Statthalter gar selber Unterkünfte bezeichnen.
Die Zwangsmassnahmen dauern maximal zwei Jahre. Wenn eine Gemeinde nicht einverstanden ist und Beschwerde erhebt, kommt dieser keine aufschiebende Wirkung zu.