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Staatsrat Oskar Freysinger präsentiert mit Michel Perrin und Christian Varone das neue Polizeigesetz.
Legende: Staatsrat Oskar Freysinger (Mitte) präsentiert mit Michel Perrin (links) und Christian Varone das neue Polizeigesetz. zvg

Bern Freiburg Wallis Gemeindepolizei soll im Wallis obligatorisch werden

Im Kanton Wallis soll jede Gemeinde dazu verpflichtet werden, eine Gemeindepolizei zu betreiben. So steht es im Entwurf des neuen Polizeigesetzes.

Nur die Hälfte der 135 Walliser Gemeinden hat heute eine eigene Gemeindepolizei. In den anderen Gemeinden muss die Kantonspolizei für Ruhe und Ordnung sorgen. Diese Kosten können den Gemeinde heute nicht weiterverrechnet werden, weil eine gesetzliche Grundlage dazu fehlt.

Dies soll sich mit dem neuen Polizeigesetz ändern. Wie der Walliser Polizeidirektor Oskar Freysinger am Montag sagte, will er die bisherigen Ungleichheiten unter den Gemeinden beseitigen, indem er eine obligatorische Gemeindepolizei vorschreibt.

Die Gemeinden können zwischen drei verschiedenen Modellen wählen. Eine Gemeinde kann entweder selber eine Gemeindepolizei betreiben oder sich mit anderen Gemeinden zusammenschliessen und eine Art interkommunale Gemeindepolizei gründen. Im weiteren haben kleine Gemeinden die Möglichkeit, sich bei einer Nachbargemeinde einzukaufen und für die beanspruchte Polizeiarbeit zu zahlen.

Der Hintergedanke: Personalmangel ausgleichen

Laut Oskar Freysinger hilft das Obligatorium der Gemeindepolizei auch mit, den Personalmangel bei der Kantonspolizei auszugleichen. Die Walliser Kantonspolizei ist seit Jahren unterdotiert.

Der Vizepräsident des Verbandes der Walliser Gemeinden, Niklaus Furger, steht grundsätzlich hinter dem Gesetz. Er weiss aber, dass insbesondere die kleinen Gemeinden Unterstützung brauchen, damit für sie eine tragbare Lösung gefunden werden kann. Und er verwahrt sich gegen die Idee, auf diesem Weg zu mehr Polizei zu kommen: «Es darf nicht sein, dass zu Lasten der Gemeinden das Problem des Kantons gelöst wird.»

Der Vorentwurf zum neuen Polizeigesetz geht jetzt in die Vernehmlassung. Bis Mitte Juni können die Gemeinden und interessierte Verbände dazu Stellung nehmen.

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