Beim Verfahren vom Donnerstag ging es primär um formale Fragen: Die Stiftung Landschaftsschutz beschwerte sich vor diesem Gericht, dass die bernische Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) und die bernische Polizei- und Militärdirektion (POM) im April 2014 nicht auf Forderungen der SL eingegangen waren.
Die SL hatte kurz zuvor vom bernischen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Auskunft (SVSA) verlangt, ob Jet-Boot-Fahrten auf dem Brienzersee bewilligungspflichtig seien und dieses Amt hatte das verneint. Diese Auskunft betrachtete die SL als «Verfügung» und focht sie an.
Das kantonale Verwaltungsgericht begründete seinen Entscheid damit, dass die beiden Direktionen nicht auf die Forderungen der SL eingehen mussten.