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«Fracking»-Anlage in Kalifornien zur Gwinnung von fosslilen Energien aus grossen Tiefen.
Legende: Grossrat wünscht keine amerikanischen Zustände, wo vielerorts nach fosssilen Energien in grossen Tiefen gesucht wird. Keystone

Bern Freiburg Wallis Grosser Rat schiebt dem «Fracking» einen Riegel

Der Kanton Bern verbietet die umstrittene Fracking-Methode zur Förderung von Erdgas. Er tut dies allerdings nicht sofort, sondern bei der nächsten Revision des sogenannten Bergregalgesetzes. Dies beschloss der Grosse Rat.

Fracking ist umstritten. Da werden Wasser, Sand und Chemikalien in tiefere und dichtere Gesteinsschichten gepumpt, um Bodenschätze wie Erdgas oder Öl an die Oberfläche zu transportieren. Der Entscheid des Kantonsparlaments hat der Anwendung dieser Technik im Kanton Bern nun einen Riegel geschoben.

Fracking gefährde die Umwelt und verschleisse Land, gab Martin Aeschlimann von der EVP zu bedenken. Niemand habe ein Interesse, dass solche Fördermethoden auch in der Schweiz praktiziert würden. In den USA sei Fracking ein regelrechter Boom. «Wenn in Amerika ein Unfug gemacht wurde, dann kam er meist ein paar Jahre später auch zu uns», konstatierte Andreas Hofmann von der SP.

Unnötiger Vorstoss für SVP und FDP

Die Grünen, die EVP und die SP forderten in einem gemeinsamen Vorstoss von der Regierung eine Gesetzesänderung, die die Förderung nichtkonventioneller fossiler Ressourcen im Kanton Bern verbietet. Die SVP äusserte Bedenken, mit der Motion ein Technologieverbot auszusprechen. Vielleicht gebe es ja eines Tages umweltverträglichere Methoden, sagte Willy Marti namens der Partei. Der Vorstoss sei auch gar nicht nötig, weil die bestehende Gesetzgebung Fracking im Kanton Bern bereits heute verunmögliche, führte Marti aus. In dieselbe Kerbe hieb auch Ruedi Sutter von der FDP. Er geisselte den Vorstoss als «Wahlkampfklamauk» und «Paranoia-Politik». Es brauche im Kanton Bern ja auch keine Gesetze, die das Auswildern von Elefanten verböten, polterte Sutter.

Für Regierung nicht dringlich

Die Regierung empfahl die Annahme des Vorstosses. Allerdings hält sie ein gesetzliches Verbot nicht für dringlich, da das geltende Recht schon sehr hohe Anforderungen stelle, betonte Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin Barbara Egger im Parlament. Es sei nicht nötig, das erst kürzlich revidierte Bergregalgesetz gleich wieder zu ändern. Das Fracking-Verbot könne bei einer nächsten Revision eingebracht werden.

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