Mindestens drei Monate vor der Eröffnung einer Asylunterkunft muss der Kanton Wallis die betroffene Gemeinde künftig informieren. Der Grosse Rat hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz über die Unterbringung von Personen, die dem Asylrecht unterstehen, angenommen.
In der engagierten Debatte um das Gesetz stellte sich einzig die SVP dagegen. Ihr war eine umstrittene Notfallklausel ein Dorn im Auge. Grundsätzlich müssen Gemeinden mindestens drei Monate vor der Eröffnung eines Asylzentrums informiert werden.
Diese Informationspflicht entfällt jedoch bei Notfällen, was im Grossen Rat zu langen Debatten führte. Ein Vorschlag der CVP setzte sich schliesslich durch, der zwei Voraussetzungen für Notfälle festlegt: Wenn es sich um eine unvorhergesehene Situation handelt und wenn Sofortmassnahmen notwendig sind.
Die SVP stellte sich hartnäckig gegen die Einführung dieser Notfallklausel. Diese ermögliche es, das Gesetz zu umgehen und die Gemeinden weiterhin vor vollendete Tatsachen zu stellen. Der Grosse Rat nahm das Gesetz dennoch mit 104 gegen 21 Stimmen an.