Der Grosse Rat beschloss, dem am Montag verabschiedeten Gesetz einen Eventualantrag zur Seite zu stellen. Falls nun irgendeine Partei oder ein Berufsverband das Referendum gegen das neue Gesetz über die kantonalen Pensionskassen ergreifen wird und dieses zustande kommt, wird das Gesetz diesem Eventualantrag entgegengestellt.
Das Volk erhält also eine vom Grossen Rat gezimmerte Variante. Es ist aber nicht mehr möglich, dem Gesetz einen anders gearteten Volksvorschlag entgegenzustellen. So sieht es die bernische Kantonsverfassung vor.
Dem Grossen Rat lag auch ein Antrag der SVP-Fraktion vor, das neue Gesetz mit oder ohne Eventualantrag der obligatorischen Volksabstimmung zu unterstellen. Die dafür nötigen 100 Stimmen erreichte der Antrag bei Weitem nicht.